Gemeinnützigkeit

Die Gemeinnützigkeit einer Körperschaft definiert sich in Deutschland aus § 52 Abgabenordnung (AO).

Eine Körperschaft verfolgt gemeinnützige Zwecke, wenn ihre Tätigkeit darauf gerichtet ist, die Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet selbstlos zu fördern.

Der Bundesverband für Bildung, Wissenschaft und Forschung e. V. erfüllt die satzungsgemäßen Voraussetzungen für eine Gemeinnützigkeit und darf dementsprechend Spendenbescheinigungen ausstellen, die steuerlich voll abzugsfähig sind.

Der BBWF e.V. stellt sicher, dass 100 % der Spenden in gemeinnützige Projekte fließen oder gemeinnützigen Zwecken zugeführt werden. Um dies sicher zu stellen, wurde ein separates Spendenkonto eingerichtet.

Von den Spenden werden keine Teilbeträge für Verwaltungs-, Infrastruktur oder Personalkosten abgezogen oder verwendet!

Eine Körperschaft verfolgt gemeinnützige Zwecke, wenn ihre Tätigkeit darauf gerichtet ist, die Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet selbstlos zu fördern.